ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Auflage Februar 2021

ALLGEMEINES
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der smartMedia Werbe GmbH. (in Folge kurz „smartMedia“) und Ihren Kunden (in Folgenden kurz auch „Auftraggeber“ genannt) und bilden einen integrierten Bestandteil aller Vereinbarungen. Einen zusätzlichen integrierten Bestandteil dieser Geschäftbedingungen bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Außenwerbung vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen 1 bis 19 der AGB´s der smartMedia den AGB´s für die Außenwerbung von Fachverbandwerbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich vor.

1) ANGEBOTE
Alle Angebote von smartMedia sind unverbindlich und freibleibend. Die von smartMedia angebotenen Preise enthalten keine gesetzliche Werbeabgabe, Mehrwertsteuer sowie Rechtsgebühren, wenn nicht anders schriftlich gekennzeichnet.

2) AUFTRÄGE
Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Mündliche sowie zusätzliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich von der smartMedia bestätigt werden, haben keine Gültigkeit. Die smartMedia behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen.

3) STORNOBEDINGUNGEN
Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens bei der smartMedia. Die Stornierung kann per Post oder E-Mail mitgeteilt werden. Die Kosten für bereits erfolgte Produktionen und Montagen sowie Demontagen werden zu 100% in Rechnung gestellt.

Dauerwerbung:
Aufträge können nur bis spätestens vier Monate vor Laufzeitbeginn entgeltsfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritt innerhalb dieser Frist wird eine Stornogebühr in Rechnung gestellt. Diese beträgt bis zwei Monate vor Laufzeitbeginn 20%, ein Monat vor Laufzeitbeginn 30%, und 50% des Jahresmietentgeltes, wenn weniger als ein Monat vor Laufzeitbeginn storniert wird. Mietvereinbarungen werden mindestens auf ein Jahr oder länger abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht vier Monate vor Ablauf eingeschrieben per Post oder E-Mail mit Empfangsbestätigung gekündigt werden.

Kurzfristige Werbung (Verträge < 1 Jahr Laufzeit):
Aufträge können bis spätestens dreizehn Wochen vor Laufzeitbeginn entgeltsfrei storniert werden. Danach wird eine Stornogebühr in Rechnung gestellt. Diese beträgt bei einem Auftragsrücktritt: bis zur 12. Woche vor Laufzeitbeginn: 25%, bis zur 10. Woche vor Laufzeitbeginn: 50%, bis zur 8. Woche vor Laufzeitbeginn: 75%, ab der 6. Woche vor Laufzeitbeginn 100%. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß. Festgehalten wird, dass Kosten der Vergebührung unabhängig von Vertragsrücktritten erforderlichenfalls vom Auftraggeber zu tragen sind und er diesbezüglich die smartMedia schad- und klaglos stellt.

4) AUSFALL, BETRIEBSDAUER
Die smartMedia übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit der Ankündigung versehenen Objekte während der vereinbarten Zeit ununterbrochen sichtbar sind. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen. Wird der smartMedia das Verfügungsrecht über den Werbeträger vom Liegenschaftseigentümer, Objekteigentümer, einer zuständigen Behörde oder einem anderen befugten Organ entzogen, endet zugleich auch dieser Vertrag zu diesem Vertragsgegenstand, ohne Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatzansprüche. Vorausbezahltes Entgelt wird aliquot zurückerstattet.

5) VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES
Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers. Die smartMedia wird die Vergebührung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchführen und für die Entrichtung von Gebühren im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß Sorge tragen. Die smartMedia ist berechtigt, diese Gebühren sofort in Rechnung zu stellen. Die in Rechnung gestellte Gebühr ist in jeden Fall sofort und ohne jeden Abzug nach Rechnungslegung fällig.

6) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Fakturierung erfolgt mit Laufzeitbeginn jedoch spätestens mit Montage. Mietentgelte sind ausnahmslos zu 100% für die gesamte Verrechnungsperiode im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber alle durch verspätete Zahlungen verursachten Aufwendungen und Kosten zu ersetzen, die auch als pauschale Mahnspesen in Rechnung gestellt werden können. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzubehalten oder mit Forderungen gegen die smartMedia aufzurechnen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der smartMedia das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen. Zahlungen sind mit schuldenbefreiender Wirkung ausschließlich auf eines der auf der Rechnung angeführten Konten zu leisten. Die smartMedia behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtbetrages zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung.

7) KONKURRENZAUSSCHLUSS
Ein Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht vereinbart.

8) MONTAGE DER WERBEMITTEL
Die Montage, Errichtung und Demontage der Werbemittel, sowie die Bemalung darf ausschließlich von smartMedia durchgeführt oder beauftragt werden. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9) PRODUKTION DER WERBEMITTEL
Alle Werbemittel für Werbestandorte die vom Auftraggeber bei smartMedia gebucht werden, sind ausschließlich bei smartMedia zu den angebotenen Preisen zu bestellen.

10) VERMITTLUNGSAUFTRÄGE
Bei Vermittlungsaufträgen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Eigentümer-unternehmen der Werbeflächen. Für nicht- oder mangelhaft durchgeführte Aufträge anderer Werbeunternehmen wird von smartMedia keine Haftung übernommen.

11) HAFTUNG UND FOLGESCHÄDEN
Die smartMedia schließt eine Haftung bei Beschädigung, Diebstahl und Schäden durch Witterungseinflüsse aus. Die smartMedia schließt jegliche Haftung für allfällige Ersatzansprüche aus vorübergehenden Einschränkungen oder Störungen der Werbung, aus welchem Grund auch immer aus. Weiters übernimmt die smartMedia keine Gewährleistung dafür, dass die Werbung stets sichtbar ist. Die smartMedia gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung bzw. Abwicklung der Aufträge und Buchungen. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Werbemittelaushangs geltend gemacht werden. Folgekosten für Montage und Miete können aufgrund reklamierter und vor dem Aushang nicht überprüfter Werbemittel, bei smartMedia nicht geltend gemacht werden. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt generell als ausgeschlossen. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. Die Kosten für Instandhaltung (Beispielsweise Reinigung oder Erneuerung) sowie Wiederherstellung (Beispielsweise Beschädigung oder Diebstahl) der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Montagearbeiten (Anbringung und Entfernung) an den Objekten von smartMedia sind ausnahmslos durch Mitarbeiter oder Beauftragte von smartMedia durchzuführen.

12) LAUFZEIT
Eine Gewährleistung für die Durchführung der Anbringung und Errichtung an einem bestimmten Tag kann nicht gegeben werden. Es wird jedoch zugesichert, dass die vertraglich vereinbarte Dauer der Laufzeit eingehalten wird. Bei der Buchung über die Laufzeit eines Monats, gelten entsprechend dem österreichischen Plakatkalender, 28 Tage als Mindestlaufzeit als vereinbart.

13) BEIGESTELLTE WERBEMITTEL
Die Werbemittel sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zum vorgegebenen Termin in ausreichender Menge inkl. geforderter Überlieferung an die von smartMedia vorgegebenen Lieferadressen zu senden. Für die Haltbarkeit vom Kunden beigestellter Werbemittel wird von smartMedia keine Haftung übernommen. Für Veränderungen von Farben infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen. Die nicht affichierten Werbemittel gehen in das Eigentum von smartMedia über. Sollte für Plakatklebungen das übersandte Papier nicht stark genug sein und die darunter klebenden Plakate nicht überdecken, ist Unterklebepapier in entsprechender Menge beizustellen, bzw. werden die Kosten dafür zusätzlich berechnet. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben bei der Beschriftung ist nicht gestattet. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware in jedem Fall zu prüfen. Dies hat bei Werbemitteln, die für die Montage auf Werbeträgern direkt zu Werbe- oder Montageunternehmen geliefert werden, noch vor der Montage zur erfolgen. Die Informationen für Termin und Ort zur Überprüfung der gelieferten Ware sind bei smartMedia einzuholen. Folgekosten für vom Kunden beigestellte fehlerhafte Werbemittel sind vom Kunden zu tragen. Dies betrifft insbesondere nochmalige Anfahrts- und Montagekosten sowie Kosten für Hubhilfen.

14) WERBEINHALT
Die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbung, sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Die smartMedia ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag nach Vorlage des Werbesujets oder nach Erhalt der Werbemittel zurückzutreten, wenn der Werbeinhalt gegen die guten Sitten bzw. behördlichen Vorschriften verstößt oder vom Werberat nach Vorlage beanstandet wird. Bei einem solchen Rücktritt treten die unter Punkt 3 angeführten Stornobedingungen in Kraft.

15) AUFTRAGSBEENDIGUNG
Nach Ablauf des Auftrages wird der Werbeträger durch die smartMedia wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die zur Verfügung gestellten Werbeträger bleiben Eigentum von der smartMedia.

16) WEITERVERMIETUNG
Jede gänzliche oder teilweise Untervermietung und jede sonstige gänzliche oder teilweise Weitergabe an Dritte ist nur mit voriger schriftlicher Zustimmung der smartMedia gestattet. Eine Änderung des Werbekunden ist der smartMedia bekannt zu geben.

17) TARIFÄNDERUNGEN
Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Alle Mietpreise unterliegen jährlichen branchenüblichen Tarifanpassungen. Bei Tarifänderungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden oder erst später beginnenden Aufträgen sofort in Kraft. Alle Preise verstehen sich exkl. der bei Vertragsabschluss gesetzlichen gültigen Werbeabgabe und Mehrwertsteuer sowie Vertragserrichtungskosten, sofern nicht anders angegeben.

18) WERBEMITTELPRODUKTION
Die Druckdaten sind entsprechend den Vorgaben der smartMedia mindestens 14 Werktage vor dem gewünschten Liefertermin an smartMedia zu übermitteln. Für die Einhaltung des gewünschten Liefertermins, hat die Druckfreigabe, mit Freigabe der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber, mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Liefertermin zu erfolgen. Vom Auftraggeber beigestellte Proofs, Farbvorlagen oder Pantonangaben sind für die Produktion maßgeblich. Geringfügige Farbabweichungen zwischen beigestellter Arbeitsunterlage bzw. dem Originalandruck sind bedingt durch unterschiedliche Fertigungsverfahren und Materialen drucktechnisch unvermeidbar und können nicht reklamiert werden. Ohne beigestellten Farbvorlagen oder Farbangaben können Reklamationen auch bei gröberen Abweichungen vom gewünschten Farbergebnis nicht anerkannt werden.

19) ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der smartMedia.